Groß-Düssel

 

Groß-Düssel war ein freies Gut, weder lehenspflichtig noch abgabepflichtig. 1356 ist Yvan in der Düsselbeeke als Eigentümer genannt. Hier haben aber die Besitzer oft gewechselt. 1600 war das Gut z.B. im Besitz des Hofrichters Adolf Forsthoff. Nach einem Brand Anfang des 19.Jahrhunderts wurde das Haus auf den starken, alten Kellergewölben wieder aufgebaut.

Seit dieser zeit wird das Gut bis heute bewirtschaftet, vor allem mit Milchwirtschaft. Es gehört zu den großen Gruitener Höfen.

 

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