Düsslermühle

 

Nach einem Zehntverzeichnis des Klosters Gräfrath von 1448 gehörte das Müllersgütchen, die Düsslermühle, zum Hof an der Kirchen. Später ging sie in den Besitz von Groß-Düssel, dem Nachbarhof, über. Die Wassermühlen waren seit dem 12.Jahrhundert mit besonderen Privilegien ausgestattet. Die Düsslermühle war eine herzogliche Mühle. 1347 wurde durch Vertag bestimmt, dass jede Honschaft (Hundertschaft) nur eine Mühle haben durfte.

1721 berichtet die Chronik der evangelischen Kirchengemeinde, dass sie dem Zimmermeister und Müller von der Düsslermühle die Zimmerarbeiten beim Bau der evangelischen Kirche übertragen habe. Dies alte Mühlhaus wurde zu Wohnungen umgebaut und steht heute unter Denkmalschutz.

 

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